Batterie-Verordnung

Informationen zum Batteriegesetz

Hinweise zu Batterien:

Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, ist gemäß der BattG (Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBI. l S. 1582) gesetzlich verpflichtet, die folgenden Hinweise zugeben:

Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle, d.h. in unserer Werkstatt, Im Loffenkamp 1-5, 31832 Springe oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern) unentgeltlich zurückgegeben werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

 = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Die Symbole bedeuten, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die chemischen Symbole Cd, Hg und Pb stehen für Cadmium, Quecksilber und Blei und werden unterhalb des Symbols der durchgekreuzten Mülltonne angezeigt. Bei den Schadstoffen handelt es sich um Schwermetalle, mit denen die Umwelt nicht belastet werden darf.

Hinweise zum EIektroG

Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkaufen wir nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

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